Gesetzesänderung

11.07.2023

Gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt die EU-Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltauswirkungen ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen (sog. „Ökodesign“). Die neue Verordnung (EU) 2023/826 legt Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest. Sie gilt für die in Anhang II aufgeführten Geräte, welche Geräte für die Verwendung im Haushalt, der Unterhaltungstechnik, Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte sowie motorbetriebene Gebäudeelemente umfassen

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