Gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt die EU-Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltauswirkungen ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen (sog. „Ökodesign“). Die neue Verordnung (EU) 2023/826 legt Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest. Sie gilt für die in Anhang II aufgeführten Geräte, welche Geräte für die Verwendung im Haushalt, der Unterhaltungstechnik, Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte sowie motorbetriebene Gebäudeelemente umfassen
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Seit September bieten wir den Nutzern des Managementsystem »Recht im Betrieb« einen neuen Service an. Monatlich stehen wir Ihnen zu einem festen Termin online zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Nutzung des Managementsystems zu beantworten.
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09.08.2023 – Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“
Anlagen zum Hinweisgeberschutzgesetz vom Coaching Day des BCM vom 19.07.2023.
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22.03.2023 – Die DIGITALE LÖSUNG ZUR LIEFERKETTEN COMPLIANCE
Wir haben eine DIGITALE LÖSUNG entwickelt und möchten diese in einem BCM-Seminar an 28.3.2023 vorstellen.