Gesetzesänderung

11.07.2023

Erste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung

Die Änderungen der Gassicherungsverordnung (GasSV) betreffen den Betrieb der digitalen Plattform zur Gasversorgung. Sie sollen eine effektive Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas durch den Bundeslastverteiler auch bei einer erheblichen Gefährdung oder Störung der Gasversorgung ermöglichen. Damit der Bundeslastverteiler seinen Abwägungsentscheidungen eine umfassende, aussagekräftige Datenlage zu Grunde legen kann, werden auch die Betreiber und die Nutzer von Gas- speicheranlagen verpflichtet, sich auf der digitalen Plattform zu registrieren. Durch diese Erweiterung der Registrierungspflicht stehen dem Bundeslastverteiler die aktuellen Daten zu den Gasspeicheranlagen und den jeweiligen Speichernutzern zur Verfügung. Zudem wird die Durchsetzbarkeit der Registrierungsverpflichtung verbessert. Mit der Änderung wird außerdem klargestellt, dass Plattformteilnehmer die Daten für alle Marktlokationen mit einer technischen Anschlusskapazität in Höhe von mindestens 10 Megawattstunden pro Stunde angeben müssen.

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