Gesetzesänderung

09.10.2023

Neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit gilt ab Dezember 2024

Die Europäische Union ersetzt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung. Die neue Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit - General Product Safety Regulation – GPSR – ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie gilt aber erst nach einer Übergangsfrist ab dem 13.12.2024. Mit den neuen Vorschriften reagiert die EU insbesondere auf die Digitalisierung von Produkten und die Herausforderungen durch neuer Geschäftsmodelle.

Die EU-Verordnung betrifft insbesondere alle in der EU tätigen Wirtschaftsakteure und Betreiber von Online-Marktplätzen mit Verbraucherprodukten. Unmittelbar betroffen sind alle in der EU tätige Wirtschaftsakteure, d.h. Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler oder jede andere Person, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten, deren Bereitstellung auf dem Markt oder deren Inbetriebnahme unterliegt. Der persönliche Anwendungsbereich der Verordnung wurde um Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen erweitert.

Weitere Änderungen gegenüber dem geltenden Recht betreffen die folgenden Bereiche:

·         Neue Beurteilungskriterien für die Sicherheit von Produkten

·         Herstellerpflicht zur Durchführung einer internen Risikoanalyse

·         Wesentliche Produktveränderung

·         Koppelung der Verkehrsfähigkeit aller Verbraucherprodukte an die Existenz eines EU-Wirtschaftsakteurs

·         Rückverfolgbarkeitsanforderungen

·         Meldepflichten bei Unfällen

·         Besondere Anforderungen und Pflichten beim Fernabsatz

·         Konkrete Vorgaben für die Verbraucherunterrichtung

·         Pflicht des Wirtschaftsakteurs zur Abhilfe im Falle des Rückrufs

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