Gesetzesänderung

09.10.2023

Neue EU-Maschinen Verordnung gilt ab 2027

Mit der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen werden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen festgelegt. Die Verordnung ersetzt die EU-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG, bei der sich Mängel und Unstimmigkeiten bei den Produkten, die in den Anwendungsbereich fallen, und bei den Konformitätsbewertungsverfahren gezeigt haben.

Ziel der Vorschriften ist es, die Bereitstellung von Maschinen auf dem EU-Markt und deren Inbetriebnahme zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen, insbesondere von Verbrauchern und professionellen Nutzern sowie, soweit anwendbar, der Umwelt zu gewährleisten. Außerdem werden darin Regeln für den freien Verkehr von in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Produkten in der Union festgelegt. Die Verordnung gilt für Maschinen und die in Artikel 2 genannten dazugehörigen Produkte wie z.B. auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen. Sie ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 14. Januar 2027.  

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