Gesetzesänderung

09.10.2023

Ab 2024 gelten neue Produktanforderungen für Batterien

Auf EU-Ebene ist die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien erlassen worden. Sie löst die EU-Batterierichtlinie 2006/66/EG ab, die im deutschen Recht durch das Batteriegesetz umgesetzt worden ist. Die meisten Bestimmungen der unmittelbar geltenden EU-Verordnung treten zum 18.02.2024 in Kraft, weitere Regelungen schrittweise bis 2027.

Damit gelten dann neue Anforderungen an den Batteriemarkt. Die EU-Batterieverordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien. Sie legt verbindliche Anforderungen für die Nachhaltigkeit fest wie z. B. Regeln für den CO2-Fußabdruck, Mindestgehalt an recyceltem Material, Leistungs- und Haltbarkeits-Kriterien, Sicherheit und Kennzeichnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien sowie Anforderungen an das Abfall-Management.

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