Gesetzesänderung

09.11.2023

Neue Sanktionsvorschriften gegen Iran in Bezug auf Drohnen

Mit der Verordnung (EU) 2023/1529 und dem Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran wird die Ausfuhr von Bauteilen, die bei der Herstellung von Drohnen (Unmanned Aerial Vehicles – UAV) verwendet werden, nach Iran untersagt.

Die vorgenannten Vorschriften untersagen ferner, im Zusammenhang mit Gütern und Technologien, deren Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr verboten ist, an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Ebenso wird das  Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie ein Verbot festgelegt, natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für das UAV-Programm Irans verantwortlich sind, es unterstützen oder daran beteiligt sind, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

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