Gesetzesänderung

09.11.2023

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist komplett überarbeitet worden. Die Verordnung regelt die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Die Überarbeitung der FZV hat vorrangig die Digitalisierung der Zulassungsprozesse im Blick, um den Bürgern mehr Flexibilität und Service zu bieten.

Insbesondere soll die Novelle die Digitalisierung der Zulassungsprozesse voranbringen und den Bürgern flexiblere und kundenfreundlichere Services bieten. Zu den wesentlichen Änderungen zählen, die Möglichkeit, Fahrzeuge ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde online an-, um- oder abzumelden. Außerdem soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten vereinfacht werden. Zukünftig können diese online beantragt und bezahlt werden, ohne dass eine Versicherungsbestätigung erforderlich ist. Die Gültigkeitsdauer der Kurzzeitkennzeichen wird auf zehn Tage verlängert.

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