Handelsbeschränkungen für Pestizide und gefährliche Industriechemikalien angepasst
Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien geändert worden. Nachdem die Genehmigung für einige Chemikalien und Pestizide nicht erneuert wurde, wurde die Chemikalienliste in Anhang I der Verordnung entsprechend angepasst.
Dabei wurde zahlreiche Stoffe neu in Anhang I aufgenommen, das bedeutet für sie gelten Beschränkungen und bestimmte Verfahren der Ausfuhrnotifikation. Hingegen wurden Decabromdiphenylether und Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen von der Chemikalienliste in Anhang I Teil 2 gestrichen. Schließlich wurden die Einträge für Bromoxynil, Epoxiconazol und Nonylphenolaethoxylat in den Chemikalienlisten in Anhang I Teile 1 und 2 geändert, indem der Anwendungsbereich klargestellt oder zusätzliche numerische Identifikatoren hinzugefügt wurden, um die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 zu erleichtern.