Anpassung der Energiesicherungstransportverordnung
Die Energiesicherungstransportverordnung ist zum dritten Mal geändert worden. Die Norm regelt den schienengebundenen Energieträgertransport. Wegen des weiterhin andauernden Angriffskrieges von Russland gegen die Ukraine haben sich grundlegende Veränderungen im deutschen Energiesystem ergeben.
Um eine unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung in Deutschland vorzubeugen, ist somit auch eine abweichende logistische Planung der Transporte von Energieträgern und Großtransformatoren erforderlich geworden. In der Zukunft sind die schienengebundenen Transporte von Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie von sonstigen festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern oder von sonstigen Energien von Betreibern von Eisenbahnanlagen und Betreibern von Serviceeinrichtungen mit planerischem Vorrang abzuwickeln. Dabei haben Betreiber von Eisenbahnanlagen und Betreiber von Serviceeinrichtungen jeweils darauf zu achten, dass der Ablauf anderer Verkehre nicht mehr beeinträchtigt wird, als dies zur Sicherstellung des übergeordneten Interesses der Versorgung mit Energieträgern erforderlich ist.