Gesetzesänderung

09.11.2023

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

Das neue Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden regelt im Interesse einer umfassenden und auf Langfristigkeit angelegten Information der Endverbraucher die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden. Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel tierischen Ursprungs an den Endverbraucher abgeben, müssen sicherzustellen, dass den Lebensmitteln zum Zeitpunkt, in dem diese zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten werden, eine Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden, beigefügt ist. Haltungsformen sind hierbei Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Die Kennzeichnung muss leicht zugänglich, deutlich, gut sichtbar und gut lesbar in deutscher Sprache angebracht werden. Ausnahmen gelten für die Kennzeichnung im Fernabsatz und bei kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln, die aus mehreren kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln hergestellt wurden.

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