Gesetzesänderung

12.12.2023

Gebäudeenergiegesetz: Fossile Energieträger müssen beim Heizen in den nächsten Jahren schrittweise ersetzt werden

Das Update der Datenbank „Recht im Betrieb“ enthält die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. In Neubauten dürfen dann innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Ziel des Gesetzes ist es, die Wärmwende in Deutschland schneller voranzutreiben. Ab dem Jahr 2045 dürfen dann keine fossilen Energien zum Heizen verwendet werden. Für Betriebe interessant ist die Vorgabe, dass ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden muss.

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