Gesetzesänderung

12.12.2023

EU-Richtlinie zur Energieeffizienz erfordert die Ausweitung von Energiemanagementsystemen

Die Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, z.B. zur Wärmeplanung- und -versorgung, zu Energieaudits und -management in Unternehmen, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung im Wesentlichen bis zum 11. Oktober 2025 umzusetzen. Insgesamt müssen die EU-Staaten ihren Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 senken.

Die Richtlinie regelt in Artikel 11 auch Energiemanagement- bzw. -auditpflichten von Unternehmen, die die Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichen Fristen umsetzen müssen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 85 Terra Joule (23,61 GWh) müssen zukünftig ein Energiemanagementsystem einrichten. Die Umsetzungsfrist dafür beträgt vier Jahre. Für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von über 10 Terra Joule (2,77 GWh) sollen Energieaudits verpflichtend werden, die dann alle vier Jahre wiederholt werden müssen, hier beträgt die Umsetzungsfrist drei Jahre. Unternehmen, die bereits nach den geltenden Vorschriften einer Energieauditpflicht unterliegen, führen diese gemäß den Vorgaben der neuen Richtlinie fort.

Erstmals wird in Artikel 12 auch ein Berichterstattungssystem für die Energieeffizienz großer Rechenzentren eingeführt. Eigentümer und Betreiber von Rechenzentren mit einem Strombedarf für die installierte Informationstechnologie (IT) von mindestens 500 kW müssen bis zum 15. Mai 2024 und danach jährlich die in Anhang VII aufgeführten Informationen veröffentlichen.

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