Gesetzesänderung

12.12.2023

EU-Verordnung soll Chip-Herstellung in der Europäischen Union stärken

Mit der Verordnung (EU) 2023/1781 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (sog. Chip-Gesetz) soll Europas Anteil an der weltweiten Chip-Produktion bis 2030 von 10 Prozent auf 20 Prozent steigen. Dafür will die EU mehrere Milliarden Euro in Forschung und Innovation in diesen Bereich investieren, um ein günstiges Umfeld für die Chip-Produktion in Europa zu schaffen. So werden Genehmigungsverfahren beschleunigt und ihre kritische Bedeutung durch einen sogenannten Status der höchstmöglichen nationalen Bedeutung anerkannt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von erhöhter Unterstützung, insbesondere im Bereich des Chipdesigns, um Innovationen zu fördern. Auf diesem Weg soll das Europäische Chip-Gesetz Projekte unterstützen, welche die Versorgungssicherheit der EU erhöhen, Investitionen anziehen und Produktionskapazitäten aufbauen. Ein Netzwerk von Kompetenzzentren wird eingerichtet, um den Fachkräftemangel in der EU zu beheben und neue Talente für Forschung, Design und Produktion zu gewinnen. Mit der Einrichtung eines Krisenreaktionsmechanismus sollen die Risiken für die Versorgung der EU mit Halbleitern rechtzeitig bewertet werden. Insgesamt soll die Abhängigkeit der EU von ausländischen Chip-Herstellern verringert und die Versorgungssicherheit sowie technologische Unabhängigkeit der EU im Bereich der Chip-Herstellung verbessert werden.

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