Gesetzesänderung

21.03.2024

Die Client-Server-Version mit neuer Software und mehr Inhalt

Wir bieten unser Compliance-Management-System in zwei Versionen an. Mit einer Client-Server-Version haben wir vor 30 Jahren begonnen und sie später um die  aktuelle  Web-Version ergänzt. Die Client-Server-Version haben wir  über vier Jahre Entwicklung  neu erstellt.

Neben der neuen komfortableren Software enthält die neue Client Server- Version auch 2.319 Normen im Volltext mehr als die bisherige Version. Enthalten sind in ihr auch das bislang als separate Datenbank angebotene Pflichtenmanagement für Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat. Es handelt sich insbesondere um die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften für Geschäftsführer und Vorstände zur Unternehmensführung (Corporate Governance). Aus den Vorschriften haben wir 22.917 Einzelpflichten herausgearbeitet.

Die Komplettversion ist aber auch interessant für die HSE-Abteilungen die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Diese müssen nämlich nach den neuen EU-Vorschriften auch Beiträge zur gesellschafts- und handelsrechtlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung liefern. Grundlage hierfür ist die im Dezember 2022 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Diese EU-Richtlinie ändert bestehende Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, die in der erweiterten Client-Server-Version enthalten sind. In Artikel 5 der CSRD-Richtlinie ist festgelegt, welche Firmen ab wann die Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit einhalten müssen, beginnend mit diesem Jahr für Großunternehmen und endend ab dem Jahr 2026 für kleine und mittlere Unternehmen. Die Details der Nachhaltungsberichterstattung werden noch in deutschen Umsetzungsvorschriften, insbesondere im HGB und Aktiengesetz sowie in internationalen Standards festgelegt, die wir in das Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ aufnehmen.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen