Neue TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
Die TRBS 1111 wurde ebenfalls neu gefasst.
Sie stellt Grundsätze zur Vorgehensweise auf bei der
- Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,
- Einbeziehung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsgegenstände,
- Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit, der alterns- und altersgerechten Gestaltung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln,
- Einbeziehung vorhersehbarer Betriebs-störungen in die Gefährdungsbeurteilung,
- Ermittlung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und Prüfungen der Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen und
- Festlegung des Soll-Zustandes von Arbeitsmitteln.