Gesetzesänderung

20.07.2018

Neue TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung

Die TRBS 1111 wurde ebenfalls neu gefasst.

Sie stellt Grundsätze zur Vorgehensweise auf bei der

  • Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung,
  • Einbeziehung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsgegenstände,
  • Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit, der alterns- und altersgerechten Gestaltung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln,
  • Einbeziehung vorhersehbarer Betriebs-störungen in die Gefährdungsbeurteilung,
  • Ermittlung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und Prüfungen der Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen und
  • Festlegung des Soll-Zustandes von Arbeitsmitteln.
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