Gesetzesänderung

20.07.2018

Erstmals gibt es eine Technische Regel für Arbeitsstätten zum Thema Lärm

Mit der nun veröffentlichten ASR A3.7 gibt es nun auch auf der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung konkrete Vorgaben zu den in Abhängigkeit von der Tätigkeit zulässigen maximalen Beurteilungspegeln an Arbeitsplätzen.

Die ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden. Dabei teilt die neue ASR A3.7 die Tätigkeiten in drei unterschiedliche Tätigkeitskategorien ein und legt dafür maximal zulässige Beurteilungspegel fest.

Zudem werden für verschiedene Arbeitsräume, z.B. für Büroräume und Bildungsstätten, die akustischen Anforderungen (Hintergrundgeräuschpegel und Nachhallzeiten) festgelegt. Schließlich gibt es auch Hinweise zu Lärmschutzmaßnahmen an der Quelle, auf dem Übertragungsweg und durch organisatorische Maßnahmen. Im Anhang 1 werden einige Erläuterungen zur Wirkung von Lärm vorgenommen. Der Anhang 2 gibt Hilfen zur vereinfachten Beurteilung der Raumakustik.

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