Gesetzesänderung

27.08.2018

Entwurf für neue TA Luft

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vorgelegt. Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie legt den Stand der Technik für über 50.000 Anlagen in Deutschland fest.

Die geltende TA Luft stammt aus dem Jahr 2002. In der Begründung zu dem Entwurf weist das Umweltministerium darauf hin, dass sich seither der Stand der Technik in vielen Bereichen weiterentwickelt habe. Um dem Anspruch an eine konsistente, vollzugsvereinfachende und –vereinheitlichende und rechtssichere Verwaltungsvorschrift weiterhin gerecht zu werden, sei eine Anpassung der TA Luft erforderlich. Wichtige Änderungen der TA Luft sind nach Auffassung des Ministeriums in folgenden Bereichen nötig:

In der TA Luft werden mehrere Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft zahlreiche Vorsorgeanforderungen, die in Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zu Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) auf der Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) enthalten sind.

Für alle Anlagen wird der Stand der Technik vor allem im Hinblick auf besonders relevante Luftschadstoffe wie Stickstoffoxiden oder Feinstaub überprüft. Neu in die TA Luft aufgenommen werden sollen darüber hinaus Anforderungen an die Geruchsimmissionen sowie verfahrenslenkende Anforderungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), zur Berücksichtigung der Stickstoffdepositionen und zur Berücksichtigung von Bioaerosolimmissionen.

Der Verwaltungsvorschrift muss auch der Bundestag zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Außerdem muss der Entwurf noch mit anderen Ministerien, insbesondere dem Wirtschaftsministerium, abgesprochen werden.

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