Gesetzesänderung

13.08.2024

Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeführt

Am 9. Juli 2024 ist das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Bundes-Immissionsschutzgesetz, (BImSchG), die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und die Störfallverordnung (12. BIMSchV).

Anlass und Grund zur neuen gesetzlichen Regelung

Mit den Gesetzesänderungen wird erstmals das Klima als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Zugleich werden mehrere Maßnahmen zur nachhaltigen Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Vorhabenträger sollen entlastet und damit ein entscheidender Beitrag für die Transformation der Industrie in Deutschland geleistet werden. Insbesondere soll das Ausbautempo für die Windenergie an Land beschleunigt werden. Aber auch Industrieanlagen sollen durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von den Vorschriften profitieren.

Anwendungsbereich

Die Regelungen gelten für Anlagen die nach der 4. BimSchV genehmigungsbedürftig sind.

Adressaten der Rechtsnormen

Die neuen Vorschriften gelten für Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Betroffen sind insbesondere Betreiber von Windenergieanlagen.  

Schutzzweck der neuen Rechtsnormen

Das Klima wird ausdrücklich als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Damit wird klargestellt, dass auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen auch Anforderungen zum Schutz des Klimas regeln können.

Pflichten

Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt, ohne dass dadurch Schutzstandards für Mensch und Umwelt abgesenkt werden sollen. Komplett neu gefasst wurde § 10 BImSchG, der das Genehmigungsverfahren regelt.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Updaten des Compliance-Managementsystems „Recht im Betrieb“.

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