Gesetzesänderung

13.08.2024

Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Ende Mai ist die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft getreten (Energie Performance of Buildings Directive, EPBD). Sie muss bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist eine weitere Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden in der Europäischen Union.

Die wichtigsten Neuerungen sind dabei:

  • nationale Sanierungspläne für den Wohngebäudebestand mit Fokus auf den energetisch schlechtesten Gebäuden,
  • schrittweise Einführung von Mindeststandards für Nichtwohngebäude,
  • schrittweise Einführung des Nullemissionsgebäudes als Neubaustandard,
  • Überarbeitung, Digitalisierung und teilweise Harmonisierung der Energieausweise,
  • schrittweise Einführung der Pflicht zur Solarenergienutzung bei Neubauten und öffentlichen Gebäuden,
  • Verbot der Förderung von ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln ab 2025 und
  • schrittweise Einführung der Verpflichtung zur Berechnung und Darstellung des Treibhausgaspotenzials im Lebenszyklus für Neubauten.
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