Regelungen für Biodiesel in der Verordnung über Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
Die neueste Änderung der 10. BImSchV setzt die Richtlinie 2023/2413/EU in nationales Recht um. Danach kann jetzt Diesel B10, also konventioneller Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt werden, an den Tankstellen verkauft werden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie 2023/2413/EU vor, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die Verfügbarkeit der Bestandsschutzsorte Diesel B7 sicherzustellen.