Gesetzesänderung

13.08.2024

Berichtspflicht über Umweltemissionen von Industrieanlagen

Mit der Verordnung (EU) 2024/1244 über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals werden ab dem Jahr 2028 neue Berichtspflichten für die Betreiber von Industrieanlagen eingeführt. Anlass und Grund zur neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Verwirklichung des im europäischen „Green Deal“ verankerten „Null-Schadstoff-Ziels“ zu fördern. Der Öffentlichkeit soll Zugang zu einem aussagekräftigen Datensatz über die wichtigsten Industrieemissionen gewährt werden. Außerdem zielt die Verordnung darauf ab, die Quellen der durch Industrietätigkeiten bedingten Umweltverschmutzung zu ermitteln und die Überwachung zu ermöglichen, um Umweltverschmutzungen zu verhindern und zu verringern.

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