Gesetzesänderung

04.09.2024

Cybersicherheit zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Die neue Delegierte Verordnung (EU) 2024/1366 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/943 durch Festlegung eines Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse enthält Cybersicherheitsvorschriften für Energiewirtschaftsunternehmen. In einem Prozess zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und den betroffenen Energieversorgungsunternehmen sollen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und –kontrollen festgelegt werden.

Bei besonders hohen Risiken muss ein Cybersicherheitsmanagementsystem eingeführt werden. Jede als besonders störanfällig identifizierte Einrichtung mit kritischen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit muss in der Lage sein, auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass sie das Cybersicherheitsmanagementsystem und die Mindest-Cybersicherheitskontrollen oder die erweiterten Cybersicherheitskontrollen anwenden.

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