Gesetzesänderung

16.10.2024

EU-Vorschriften gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff

Die Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff muss bis zum 5. August 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit der Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für die Dekarbonisierung der Märkte für Erdgas und Wasserstoff geschaffen, um zur Erreichung der Klima- und Energieziele der Europäischen Union beizutragen. Sie enthält Vorschriften für die Fernleitung, die Verteilung, die Lieferung und die Speicherung von Erdgas unter der Nutzung des Erdgassystems sowie Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher. Außerdem enthält sie gemeinsame Vorschriften für den Transport, die Lieferung und die Speicherung von Wasserstoff unter Nutzung des Wasserstoffsystems. Es soll schrittweise ein unionsweites Wasserstoffverbundnetzes errichtet werden. Diesses soll zur langfristigen Flexibilität des Elektrizitätssystems und zur Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen schwer zu dekarbonisierender Sektoren beitragen

Ergänzt wird die Richtlinie durch die neue unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2024/1789 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff. Sie gilt, mit einigen Ausnahmen, bereits ab dem 5. Februar 2025. Die Vorgaben sollen die Nutzung von erneuerbarem Gas und kohlenstoffarmem Gas und Wasserstoff im Energiesystem bereits jetzt erleichtern.

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