Gesetzesänderung

16.10.2024

EU-Methanverordnung enthält Pflichten für den Energiesektor

Die Verordnung (EU) 2024/1787 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor ist Teil eines EU-Gesetzespaketes, das die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken soll. Darüber hinaus hat sich Deutschland auf der 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen verpflichtet, Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 zu senken. Rund 19% aller Methanemissionen entfallen nach Angaben der Europäischen Umweltagentur auf den Energiesektor. Nach dem Landwirtschaftssektor (53 %) und dem Abfallsektor (26 %) ist der Energiesektor damit der drittgrößte Verursacher von Methanemissionen.

Die EU-Methanverordnung 2024/1787 verpflichtet Betreiber fossiler Energieinfrastrukturen, Methanemissionen regelmäßig zu messen sowie Leckagen schnell zu beseitigen und das Ablassen und Abfackeln von Gasen zu verringern. Die Verordnung enthält Vorschriften für die genaue Messung, Quantifizierung, Überwachung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen im Energiesektor in der Union sowie für die Reduzierung dieser Emissionen, auch durch Untersuchungen zur Leckerkennung und -reparatur, Reparaturverpflichtungen und Beschränkungen für das Ausblasen und Abfackeln.

Vorherige Nächste

Neuste Artikel

Neuste Gesetzesänderungen

Neuste Veranstaltungen