Umfassende Revision der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die Richtlinie (EU) 2024/1785 enthält umfangreiche Änderungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen - integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung -. Diese Richtlinie regelt die Umweltauswirkungen von europaweit rund 52.000 großen Industrieanlagen und Nutztierhaltungsbetrieben mit hohem Umweltverschmutzungsrisiko auf eine integrierte und nach Sektoren gegliederte Weise. Sie gilt für alle relevanten Schadstoffe, die potenziell von diesen Anlagen freigesetzt werden können und sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Die Anlagen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sind für einen Massenanteil von rund 20 % der EU-weiten Schadstoffemissionen in die Luft, rund 20 % der Schadstoffemissionen ins Wasser und etwa 40 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. In einem neu in die Richtlinie eingefügten Artikel 14a werden Anlagenbetreiber verpflichtet, zum Zwecke der laufenden Verbesserung von Umweltleistung und Energieeffizienz sowie der Anlagensicherheit ein Umweltmanagementsystem gemäß den maßgeblichen BVT-Schlussfolgerungen zu entwickeln und einzurichten. Die Richtlinie muss bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dies insbesondere durch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in den Ausführungsverordnungen zu diesem Gesetz erfolgen.