Technische Regeln
TRGS 430 - Isocyanate (42081)
Diese Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) legt Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Isocyanaten fest und gilt für alle Arbeiten mit Isocyanaten. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die in dieser TRGS beschriebenen Isocyanatexposition und daneben auch Gefährdungen und mögliche Wechselwirkungen durch weitere Stoffe berücksichtigen.
TRGS 529 - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas (42080)
Die Technische Regel gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und zum Betrieb von Biogasanlagen. Sie gilt nicht für Anlagen, die ausschließlich der Ausfaulung von Abwasser und Klärschlamm als Teil von Abwasserbehandlungsanlagen dienen und Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze.
ASR A6 Bildschirmarbeit (42079)
Diese Technischen Regel für Arbeitsstätten gilt für die ortsgebundene Verwendung von Bildschirmgeräten, einschließlich tragbarer Bildschirmgeräte, an Arbeitsplätzen in Arbeitsstätten (Bildschirmarbeitsplätze) sowie an Telearbeitsplätzen und die regelmäßige ortsveränderliche Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte innerhalb von Arbeitsstätten.