Pflichten der KI-Verordnung der EU
Mit dem aktuellen Update liefern wir die Pflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz aus. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, ab dem 2. August 2026, vollständig anwendbar sein. Einige spezifische Regelungen, wie das Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren Risiken, treten bereits zum 2. Februar 2025 in Kraft.
Die weltweit ersten Vorschriften für künstliche Intelligenz zielen darauf ab, das Vertrauen in KI zu stärken, Sicherheit von KI-Systemen zu gewährleisten und Innovation zu fördern. Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass einheitliche Regeln für die gesamte EU gelten. Problematische Praktiken im Bereich KI werden verboten und besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gestellt werden. Für bestimmte weniger gefährliche KI-Systeme sollen einheitliche Transparenzvorschriften gelten.