Verordnung soll einheitliche Standards in der Gesundheits-IT sicherstellen
Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) schafft neue Strukturen, um die unterschiedlichen IT-Systeme des Gesundheitswesens miteinander vereinbar zu machen. Adressaten der Rechtsnorm sind IT-Anbieter im Gesundheitswesen, Gesundheitseinrichtungen sowie die Krankenversicherungen. Die bereits 2021 gegründete Koordinierungsstelle für Interoperabilität identifiziert gemeinsam mit einem neuen Expertengremium Bedarfe und spricht Empfehlungen aus. Alle Akteure der E-Health-Branche sollen dadurch transparente und zielgerichtete Vorgaben erhalten. Ziel ist es Planungssicherheit für neue Entwicklungen zu gewährleisten und damit die Gesundheitsversorgung zu verbessern.