Ausführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
Überwachungsportal für fluorierte Treibhausgase
In der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ist ein elektronisches System für die Verwaltung des Quotensystems, die Lizenzvergabeanforderungen für Ein- und Ausfuhren und die Berichterstattungspflichten in Bezug auf fluorierte Treibhausgase vorgesehen. Um das reibungslose Funktionieren dieses F-Gas-Portals und die Durchführung der erforderlichen Zoll- und Marktüberwachungskontrollen zu gewährleisten, enthält die neue Verordnung (EU) 2024/2473 entsprechende Ausführungsvorschriften. Sie legt u.a. die Anforderungen an Unternehmen fest, die vor der Ausübung bestimmter Tätigkeiten über eine gültige Registrierung im Portal verfügen müssen. Außerdem hat die Kommission die Möglichkeit, zusätzliche Informationen von Unternehmen anzufordern, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im F-Gas-Portal sicherzustellen.
Kennzeichnungsvorschriften
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 enthält Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/573 hinsichtlich des Formats der Kennzeichnungen von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
Zertifizierung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 enthält Mindestanforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten für natürliche und juristische Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung dieser Zertifikate. Die Regelungen gelten in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten.