Gesetzesänderung

13.12.2024

Überwachung von Treibhausgasemissionen

Die Verordnung (EU) 2018/2066 enthält Vorschriften für die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und Tätigkeitsdaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG. Mit der Änderungsverordnung 2024/2493 E(EU) wurden u.a. in die Verordnung neu eingefügt Regelungen für die Überwachung von und die Berichterstattung über die Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2003/87/EG ab dem 1. Januar 2025.

Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber müssen bei ihren Verpflichtungen zur Überwachung von Treibhausgasemissionen und Nicht-CO2-Effekten aus dem Luftverkehr und zur Berichterstattung darüber die in den Artikeln 5 bis 9 festgelegten Grundsätze beachten.

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