Gesetzesänderung

27.08.2018

Neue EU-Verordnung zur Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen

Auf europäischer Ebene ist die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 1.9.2020.

Die Verordnung reagiert auf die 2013 von der EU-Kommission durchgeführte Bewertung des Rechtsrahmens der Union für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Dabei wurde festgestellt, dass ein Bedarf besteht an der Einführung von Marktüberwachungsbestimmungen zur Ergänzung der Typgenehmigungsanforderungen. Außerdem sollen die Rückruf- und Schutzverfahren besser geregelt werden. Es soll eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Wirtschaftsakteuren in der Lieferkette sowie der Behörden und sonstigen beteiligten Stellen bei der Durchsetzung des europäischen Rechtsrahmens geschaffen werden.

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