Technische Regel
Die Aktualisierung der Datenbank „Recht im Betrieb“ enthält Änderungen der Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge. Nach dem neuen Absatz 3 des Abschnitts 5 muss die Sicherheitsbeleuchtung, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt, für Fluchtwege 50 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke innerhalb von 5 s erreichen. Innerhalb von 60 s müssen 100 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke erreicht werden. Dies gilt für alle nach dem 30.4.2025 errichtet werden.
Des Weiteren wurde die TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ um einen Anhang 3 erweitert. Arbeitsmittel müssen gemäß den Vorgaben der §§ 14, 15 und 16 in Verbindung mit den Anhängen 2 und 3 BetrSichV geprüft werden. Im neuen Anhang 3 wird die Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Festlegung des Sollzustandes bezüglich der Prüfung von Arbeitsmitteln anhand von 3 Beispielen erläutert.