Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie verschärft in einigen Punkten das Produkthaftungsrecht und gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die neue Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Anwendungsbereich
Mit der Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften über die Haftung von Wirtschaftsakteuren für Schäden, die natürlichen Personen durch fehlerhafte Produkte entstanden sind und über den Ersatz derartiger Schäden festgelegt.
Unter den Begriff „Produkt“ fallen künftig auch Elektrizität, digitale Konstruktionsunterlagen, Rohstoffe und Software. Künstliche Intelligenz fällt ebenfalls unter den Softwarebegriff. Ausgenommen ist freie und quelloffene Software, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Digitale Dateien selbst gelten nicht als Produkte. Anders sieht es bei digitalen Bauunterlagen aus, die als digitale Konstruktionsunterlagen dem Produkthaftungsrecht unterliegen werden. Der Produkthaftung unterliegen zudem digitale Dienste („verbundene Dienste“), die in ein Produkt integriert oder mit ihm verbunden sind und ohne die eine oder mehrere seiner Funktionen nicht ausgeführt werden könnte. Wie bisher haften Hersteller von Produkt oder Komponenten verschuldensunabhängig. Darüber hinaus können im Falle auch Einführer und in besonderen Fällen Lieferanten haften.