Gesetzesänderung

02.11.2018

Instandhaltungspersonal für Luftfahrzeuge muss über Lizenz verfügen

Eine weitere Luftfahrtvorschrift wurde geändert, nämlich die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen.

Nach dieser Verordnung haben die Betreiber technisch komplizierter motorgetriebener Luftfahrzeuge zu gewährleisten, dass die mit der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit zusammenhängenden Aufgaben von einem genehmigten Unternehmen ausgeführt werden und dass die Instandhaltung des Luftfahrzeugs und der Komponenten für den Einbau darin von einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt wird. Mit den Änderungen wurden u.a. ein System für die Lizenzierung des freigabeberechtigten Personals eingerichtet, das an der Instandhaltung von Flugzeugen beteiligt ist. Das bisherige Überwachungssystem wurde von der EU-Kommission als zu lasch angesehen.

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