Ab. 1. Januar 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern
Die neue Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) regelt die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern ab dem 1. Januar 2019.
Als pflegesensitiv werden die nach Maßgabe der Verordnung zu ermittelnden Bereiche in Krankenhäusern festgelegt, in denen Leistungen der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie und Herzchirurgie erbracht werden. Die Krankenhäuser haben die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen anhand monatlicher Durchschnittswerte festzustellen. Die Verordnung soll solange in Kraft bleiben, bis es eine Vereinbarung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft über Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen gibt, mindestens aber bis zum 1.1.2020.