Gesetzesänderung

14.12.2018

Bagatellgrenze soll Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhindern

Die Bundesregierung hat das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/6335). Hintergrund für die Änderungen sind Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die in letzter Zeit von mehreren Gerichten verbindlich angeordnet worden sind.

Durch eine Bagatellgrenze soll verhindert werden, dass jede Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid automatische zu einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge führt.

Der neue Paragraph 40 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt, dass Verkehrsbeschränkungen und -verbote in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht überschritten wird, in der Regel nicht erforderlich sind. In der Begründung zu dieser Klarstellung wird ausgeführt, dass in diesen Gebieten Verkehrsbeschränkungen oder -verbote in der Regel unverhältnismäßig sein werden.

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