Gesetzesänderung

14.12.2018

Entwurf für Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Entwurf für einen grundlegend überarbeiteten Kodex vorgelegt. Ziel der Reform ist es nach Angaben der Kommission, die Relevanz und Akzeptanz des Kodex bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen, indem der Kodex verschlankt, neu strukturiert und lesbarer gemacht wird.

Inhaltlich schlägt die Kodexkommission insbesondere neue Empfehlungen zur Vorstandsvergütung vor. Den zweiten Schwerpunkt setzt die Regierungskommission in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat. Ein Indikator für eine fehlende Unabhängigkeit ist aus Sicht der Kommission zum Beispiel, wenn das Aufsichtsratsmitglied Vorstandsmitglied im gleichen Unternehmen in den letzten zwei Jahren vor seiner Wahl in den Aufsichtsrat war. Ferner will die Kommission im Sinne einer erweiterten Transparenz unter anderem empfehlen, dass der Aufsichtsrat individualisiert die Teilnahme an Sitzungen offenlegt.

Künftig soll auf die ausführliche Wiedergabe von Gesetzestexten im Kodex verzichtet werden. Stattdessen werden den Empfehlungen Grund-sätze vorangestellt, die in wenigen Worten die Essenz der wichtigsten gesetzlichen Regeln wiederspiegeln sollen. Bis zum 31. Januar 2019 können Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen abgegeben werden. Im April 2019 soll dann der neue Kodex in Kraft treten.

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