Entwurf für Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Die für gewerbliche Finanzanlagenvermittler und gewerbliche Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h der Gewerbeordnung geltende Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) muss an die Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie 2014/65/EU (MiFID II) angepasst werden. Hierfür hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.
Zur Umsetzung der MiFID II werden insbesondere zusätzliche Wohlverhaltensregelungen wie zum Beispiel die Pflicht zur Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten und die Pflicht zur Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen und elektronischer Kommunikation aufgenommen. Außerdem sollen bestehende Verhaltenspflichten wie etwa Informationspflichten und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung an die Vorgaben der MiFID II angepasst werden. Auch das bisherige Beratungsprotokoll wird durch die in der MiFID II vorgeschriebene Geeignetheitserklärung ersetzt.
Darüber hinaus werden überwiegend redaktionelle Angleichungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung an die Formulierungen der neu gefassten Versicherungsvermittlungsverordnung vorgenommen.