Gesetzesänderung

31.07.2019

Gesetzespaket zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Die Bundesregierung sieht in dem Gesetzespaket einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Normen des Energierechts umfassend geändert.

Betroffen sind u.a. die folgenden Vorschriften:

  • Energiewirtschaftsgesetz,
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes,
  • Stromnetzentgeltverordnung und
  • Stromnetzzugangsverordnung.

Wesentlicher Inhalt ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen. Ansatzpunkt ist dabei die bessere Verzahnung der verschiedenen Planungsschritte: Der Netzausbau erfolgt in mehreren Schritten von der Bedarfsermittlung bis zur Planfeststellung und dem Bau. Jeder dieser Schritte nimmt beträchtliche Zeit in Anspruch und muss mit einer Vielzahl anderer Verfahren und Planungen der verschiedenen Planungsebenen übereinstimmen (z.B. Bundesfachplanung, Raumordnung der Länder, kommunale Bauleitplanung). Durch die Gesetzesänderungen sollen diese Ebenen nun besser miteinander verzahnt werden, um die Zulassung der Stromleitungen zu beschleunigen. Zur Beschleunigung des Netzausbaus werden außerdem die Entschädigungen für vom Netzausbau betroffene Grundeigentümer bundesweit vereinheitlicht.

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