Gesetzesänderung

31.07.2019

Ab 2020 gelten neue CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen

Die Verordnung (EU) 2019/631 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge soll dazu beizutragen, dass die von der Union angestrebte Verringerung der Treibhausgasemissionen erreicht wird. Ab dem 1. Januar 2020 legt die Verordnung für den CO2-Emissionsdurchschnitt einen für die gesamte EU-Flotte geltenden Zielwert von 95 g CO2/km bzw. 147 g CO2/km fest. Diese Grenzwerte sollen ab 2024 bis 2030 schrittweise noch weiter gesenkt werden.

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