Neufassung der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe
Die Verordnung (EU) 2019/1021 ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP). Diese chemischen Stoffe werden weit von ihrem Ursprungsort über internationale Grenzen hinweg transportiert und verbleiben in der Umwelt, reichern sich über die Nahrungskette an und begründen ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Deshalb sollen mit der neuen Verordnung weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor diesen Schadstoffen zu schützen. Freisetzungen von POP, die unerwünschte Nebenprodukte industrieller Verfahren sind, sollen möglichst bald mit dem letztendlichen Ziel der Einstellung, ermittelt und verringert werden.