Gesetzesänderung

02.09.2019

Einweg-Kunststoffartikel werden schrittweise verboten

Dies sieht die neue Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vor. Sie muss bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

Mit den neuen Vorgaben soll dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere in die Meeresumwelt entgegengesteuert werden, um einen kreislauforientierten Lebenszyklus für Kunststoffe zu erreichen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.

Die Richtlinie gilt für die im Anhang aufgeführten Einwegkunststoffartikel, für Artikel aus oxo-abbaubarem Kunststoff sowie für Fanggeräte, die Kunststoff enthalten. Sie enthält Vorschriften zur Verbrauchsminderung, zur Beschränkung des Inverkehrbringens, der Produktanforderungen und der Kennzeichnung. Weiterhin enthält Sie Regelungen hinsichtlich der erweiterten Herstellerverantwortung.

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