Gesetzesänderung

02.09.2019

Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagement

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/903 zur Festlegung unionsweit geltender Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz für den dritten Bezugszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024.

Die Kommission legt darin für die wesentlichen Leistungsbereiche Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz unionsweit geltende Leistungsziele fest. Dabei sollen wirtschaftliche, sicherheitstechnische, ökologische und betriebliche Erwägungen berücksichtigt werden.

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