Gesetzesänderung

02.09.2019

Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten

Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes durch Stärkung der Marktüberwachung von Produkten zu verbessern. Es soll sichergestellt werden, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, welche die Anforderungen des EU-Rechts erfüllen. Die Verordnung gilt für Produkte, die den in Anhang I angeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen.

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