Gesetzesänderung

02.10.2019

Verordnung (EU)- 2019/1009 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt

Diese neue EU-Verordnung gilt für EU-Düngeprodukte, die nicht tierische Nebenprodukte sind. Die Verordnung enthält Pflichten für die verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten: Die Hersteller müssen bei der Bereitstellung ihrer EU-Düngeprodukte auf dem Markt gewährleisten, dass diese gemäß den geforderten Anforderungen entwickelt und hergestellt wurden. Bevor die Importeure ein EU-Düngeprodukt in Verkehr bringen, müssen sie gewährleisten, dass das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Bevor die Händler ein EU-Düngeprodukt auf dem Markt bereitstellen, müssen sie überprüfen, ob dem Produkt die erforderlichen Unterlagen beiliegen, die in der darin vorgeschriebenen Form und in einer Sprache bereitzustellen sind, die von den Endnutzern in dem Mitgliedstaat, in dem das EU-Düngeprodukt auf dem Markt bereitgestellt werden soll, leicht verstanden werden kann.

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