ZEHN RECHTLICHE VORTEILE FÜR VORSTÄNDE UND GESCHÄFTSFÜHRER
- Sanktionsminderungen nach der BGH Rechtsprechung im Panzerhaubitzen-Fall und nach dem Entwurf des Verbandssanktionengesetzes
- Keine Haftung für Organisationsverschulden
- Keine Aufsichtspfichtverletzung nach § 130 OWiG und kein Bußgeldrisiko
- Entlastungsbeweis nach § 831 BGB durch die Oberaufsichtsmaske
- Entlastung durch den Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB
- Entlastung durch den Verbotsirrtum nach § 17 StGB
- Senkung der Prämien zur D&O-Versicherung
- Rechtsklarheit durch die Unterscheidung zwischen „rechtlich gebundenen“ und „freien unternehmerischen“ Entscheidungen ohne Haftungsrisiko
- Die Erkennbarkeit offener Rechtsfragen
- Gesenkte Compliancekosten