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31.10.2019

ZEHN RECHTLICHE VORTEILE FÜR VORSTÄNDE UND GESCHÄFTSFÜHRER

  1. Sanktionsminderungen nach der BGH Rechtsprechung im Panzerhaubitzen-Fall und nach dem Entwurf des Verbandssanktionengesetzes
  2. Keine Haftung für Organisationsverschulden
  3. Keine Aufsichtspfichtverletzung nach § 130 OWiG und kein Bußgeldrisiko
  4. Entlastungsbeweis nach § 831 BGB durch die Oberaufsichtsmaske
  5. Entlastung durch den Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB
  6. Entlastung durch den Verbotsirrtum nach § 17 StGB
  7. Senkung der Prämien zur D&O-Versicherung
  8. Rechtsklarheit durch die Unterscheidung zwischen „rechtlich gebundenen“ und „freien unternehmerischen“ Entscheidungen ohne Haftungsrisiko
  9. Die Erkennbarkeit offener Rechtsfragen
  10. Gesenkte Compliancekosten
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