Änderung der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)
In der BOStrab wurden mehrere Änderungen und Ergänzungen vorgenommen. Sie betreffen u.a. die allgemeinen Anforderungen an den Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge und die Anforderungen an Rettungswege im Haltebereich. Außerdem wurden die Vorgaben für den Höhenunterschied zwischen Oberfläche des Bahnsteigs und Fahrzeugfußboden präzisiert. Schließlich wurde die Frist für die Inspektion von Energieversorgungsanlagen von 5 Jahren auf 4 Jahre herabgesetzt.