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06.01.2020

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Diese neue Verordnung enthält Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern, wobei die Pflegepersonaluntergrenzen nach dieser Verordnung nicht für ausschließlich pädiatrische Bereiche eines Krankenhauses gelten. Für bestimmte pflegesensitive Bereiche werden Pflegepersonaluntergrenzen als Verhältnis von Patientinnen und Patienten zu einer Pflegekraft festgelegt. Die Krankenhäuser müssen einmal je Quartal die Anzahl der Schichten mitteilen, in denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten worden sind. Sie sind dann zudem verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes nachzuweisen. Personalverlagerungen aus anderen Bereichen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen in die pflegesensitiven Bereiche in Krankenhäusern sind unter bestimmten Umständen unzulässig.

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