Veranstaltung

05.02.2020

Unternehmensjuristenkongress 2020

Vom 5. bis zum 7.2.2020 fand in Berlin der 9. Unternehmensjuristenkongress statt. Dabei handelt es sich um einen exklusiven Jahreskongress für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Rechtsabteilungen. Dieses Jahr besuchten ca. 400 Teilnehmer den Kongress.

Wir waren als Austeller auf dem Kongress vertreten und stellten unser Compliance-Management-System „Recht im Betrieb“ vor. Im Rahmen des abwechslungsreichen Kongress-Programmes hielt Herr Dr. Manfred Rack einen Vortrag zum Thema: „Organisationslücken im Verhältnis zwischen Geschäftsleitung und Unternehmensjuristen als Ursache für unterschätzte Rechtsrisiken“.

Herr Dr. Manfred Rack ging in seinem Vortrag insbesondere darauf ein, dass in Unternehmen Rechtsrisiken häufig verkannt werden.  Die Folgen sind u.a. Rechtspflichtverletzungen mit ruinösen Schadensersatzforderungen, Reputationsverluste, verweigerte Entlastung für Vorstände und gefährdete Arbeitsplätze.  Zu den Ursachen zählen Organisationsschwächen im Verhältnis von weisungsbefugten Vorständen und Geschäftsführern und weisungsabhängigen Unternehmensjuristen. 

​Dr. Rack machte diesbezüglich in seinem Vortrag deutlich, dass Legal-Tech die Lösung ist. Vor allem empfiehlt sich aus dem US-amerikanischen Recht die Pflicht zu übernehmen, den Unternehmensjuristen so früh wie möglich in die Entscheidungsfindung einzubinden.  Schließlich ist zwischen Unternehmen, den vertretungsberechtigten Organen und den Unternehmensjuristen zu vereinbaren, ein Compliance-Management-System einzusetzen, zu praktizieren und die Organoberaufsicht durch die Vorstände zu führen. Insbesondere haben Unternehmensjuristen die Organe des Unternehmens zu beraten, dass ein Compliance-Management-System Pflicht ist.

Mit Hilfe der Legal-Tech-Lösung ist es technisch möglich, dass Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte für ihren Verantwortungsbereich mit einem Blick erkennen, ob sämtliche Pflichten erfasst, delegiert und im Ergebnis erfüllt oder überfällig sind. 

Mit einem Klick können Vorstände und Geschäftsführer die Erfüllung der überfälligen Pflichten anmahnen und durch Protokolle das Anmahnen dokumentieren so und Beweise über die Erfüllung ihrer Organoberaufsichtspflicht sichern. Wird das Compliance-Management-System systematisch praktiziert, kann es beim Normalbetrieb nicht zu Rechtsverstößen kommen. Ein solches System ist dazu geeignet, Rechtsverstöße präventiv zu vermeiden.

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