EU-Kommission legt Ökodesign-Anforderungen für zusätzliche Produktgruppen fest
Gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt die EU-Kommission regelmäßig Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (sog. Ökodesign) von energieverbrauchsrelevanten Produkten fest, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltauswirkungen ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen. Die Kommission hat jetzt in drei neuen Richtlinien solche Ökodesign-Anforderungen festgelegt.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1781 werden Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Elektromotoren und Drehzahlregelungen, einschließlich solcher, die in andere Produkte integriert sind, festgelegt. Die Verordnung (EU) 2019/1782 gilt im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme externer Netzteile. Die Verordnung (EU) 2019/1784 schließlich legt Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von mit Netzstrom betriebenen Schweißgeräten fest. Die Anforderungen gelten ab einen jeweils festgelegten Übergangszeitraum, der zwischen dem 1.4.2020 und dem 1.7.2021 liegt.